2. Urheberrecht, Nutzungsrechte
- Der Dienstleister überträgt dem Kunden nach vollständiger Vergütung das Urheberrecht an den erstellten Webseiten. Die Urheberrechte an den Entwürfen bleiben im Besitz vom Dienstleister. Dieser behält sich deren weitere Verwendung vor. Vorschläge des Kunden oder seine sonstige Mitarbeit begründen kein Miturheberrecht.
- Der Kunde erlaubt dem Dienstleister das Anzeigen von dessen Internetseite auf der Homepage von “wolf-webentwicklung” als Referenz. Außerdem darf der Dienstleister die Grundzüge der Zusammenarbeit und des Auftragsinhalts kommunizieren.
- An Konzepten und Entwürfen der Gestaltungsleistung werden nur Nutzungsrechte eingeräumt. Es werden keine Eigentumsrechte übertragen.
- Der Dienstleister ist, wenn nicht anders vereinbart, berechtigt, einen Hinweis auf der Internetseite des Kunden / des vertragsgegenständlichen Projekts zu platzieren und diesen mit einem Link zur Dienstleister-Internetseite zu versehen. Dabei ist die Nennung so zu integrieren, dass sie für jeden Nutzer auf jeder Seite sichtbar ist. Das vorgenannte Recht bleibt über die gesamte Dauer bestehen.
- Die Weiterleitung aller Dokumente und Quellcodes im Ganzen oder zu Teilen sowie deren Publikation, Reproduktion und Verteilung oder durch andere Form weiteren Parteien zugänglich machende Form ist ohne die Zustimmung vom Dienstleister strikt untersagt.
- Soweit Software zum Lieferumfang gehört, wird diese dem Kunden zur Nutzung überlassen. Er darf diese weder kopieren noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.