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November 2019

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Internetrecht Webentwicklung

Ab dem 1. Oktober 2019 ist es nun Pflicht sich die Einwilligung der User einzuholen um Cookies setzen zu dürfen mittels Opt-in Verfahren. Dazu hat sich nun der Europäische Gerichtshof (EuGH) ausgesprochen. Es sollten ab jetzt keine Cookies mehr verwendet werden die nicht unbedingt erforderlich sind. Ein Cookiebanner der keine aktive Einwilligung des Users einholt (Opt-out-Verfahren) ist damit rechtswidrig.